Augenoptiker (w/m/d) und Augenoptikermeister (w/m/d)

Regierungspräsidium Karlsruhe

Job Description

Beim Regierungspräsidium Karlsruhe ist im Referat 11 - Organisation, Information und Kommunikation – am Dienstort Karlsruhe zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Hausmeisterin / Hausmeister (w/m/d) im Fachbereich Servicedienste

befristet für die Dauer von zunächst einem Jahr zu besetzen.


Das Team aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hausmeisterdienstes, welches für einen reibungslosen Dienstbetrieb in den einzelnen Dienstgebäuden unerlässlich ist, nimmt dabei folgende Aufgaben wahr:
  • Durchführung von allgemeinen Instandsetzungsarbeiten sowie Kontrolle und Instandsetzung des Mobiliars inkl. technischer Einrichtungen.
  • Überwachung der Brandschutzvorschriften, Kontrolle der Feuerlöscher, Rauchmelder und Brandschutzanlagen.
  • Meldung und Weiterleitung von Gebäude- und Mobiliarschäden an das Gebäudemanagement.
  • Allgemeine Zuarbeit und Ansprechperson vor Ort für das Gebäudemanagement.
  • Überwachung der Gebäudereinigung und Kontaktperson für beauftragte Fremdfirmen.
  • Durchführung der Räum- und Streupflicht.
  • Beflaggung der Dienstgebäude (auch an Sonn- und Feiertagen).
  • Verwaltung und Ausgabe von Verbrauchsmaterial (Leucht- u. Reinigungsmittel etc.).

  • Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf, hohe Leistungsbereitschaft sowie körperliche Belastbarkeit.
  • Sie sind verantwortungsbewusst und zuverlässig mit Bereitschaft zur Leistung von Überstunden/Arbeitszeiten auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten.
  • Freude am Umgang mit Menschen sowie ein höfliches, sicheres und gewandtes Auftreten runden dabei Ihr Profil ab.
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B oder vergleichbar.

  • Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Vorliegen aller tariflichen und persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 4 oder 5 TV-L.
  • Profitieren Sie von einer Jahressonderzahlung nach dem TV-L sowie einer Betriebsrente (VBL).
  • Ein modernes betriebliches Gesundheitsmanagement mit attraktiven Angeboten.
  • Darüber hinaus unterstützen wir Ihre Mobilität mit dem JobTicket BW und JobBike BW.

Die Befristung richtet sich nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Daher können nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die noch nicht in einem Arbeitsverhältnis beim Land Baden-Württemberg beschäftigt waren.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Der Arbeitsplatz eignet sich grundsätzlich zur Besetzung mit Teilzeitkräften. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

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