Heilpädagoge*in, Sozialpädagoge*in im Integrationsfachdienst in Kindertageseinrichtungen (w/m/d)

Landeshauptstadt München

Job Description

Bereichern Sie die Landeshauptstadt München als

Heilpädagoge*in, Sozialpädagoge*in im Integrationsfachdienst in Kindertageseinrichtungen (w/m/d)

Arbeitszeit: Vollzeit und Teilzeit möglich

Beschäftigungsverhältnis: Unbefristet

Eingruppierung: A 10 TVöD

Start: baldmöglichst

Verfahrensnummer: 1593

Ihr Einsatzbereich

Referat für Bildung und Sport, Stadtgebiet München

Die Landeshauptstadt München

München ist vieles, vor allem eine Weltstadt, eine Gemeinschaft und eine Aufgabe. München braucht Menschen, die sich für diese Stadt mit über 1,5 Millionen Einwohnende einsetzen und mit ihren beruflichen Aufgaben die Landeshauptstadt mitgestalten wollen. Rund 43.000 Beschäftigte sorgen bereits heute dafür, dass in München alles gut funktioniert: nicht nur in der Verwaltung, sondern auch bei der Müllabfuhr, in der Verkehrsplanung, in den Sozialbürgerhäusern, in der Stadtgärtnerei, in Schulen und Kitas sowie in vielen weiteren Einsatzfeldern.


Als Integrationsfachkraft liegt ein Schwerpunkt Ihrer Arbeit darin, gemeinsam mit dem Team eine Pädagogik der Vielfalt, im Sinne der Inklusion zu implementieren, zu gestalten und weiter­zuentwickeln. Sie sind fachlich begleitend und beratend für das Leitungsteam, das pädagogische Team und die Eltern tätig. Zudem unter­stützen Sie alle Kinder (0 – 12 Jahre) mit ihren individuellen Bedarfen im Kita-Alltag, die wohnortnah die Einrichtung besuchen.

Damit wird wert­schöpfende Teilhabe und Teil­gabe am Leben in der Gemein­schaft gestaltet und sicher­gestellt und Chancen­gleich­heit verbessert.

Für Kinder mit Ein­gliederungs­hilfe­bescheid leisten Sie Fach­dienst­stunden nach Ein­gliederungs­hilfe, idealer­weise alltags­integriert. Sowohl die sozial­raum­orientierte Vernetzung als auch die Kooperation mit internen und externen Fach­diensten gehören zu Ihren Aufgaben.


Für die ausgeschriebenen Stellen suchen wir staatlich anerkannte Heilpädagog*innen, sowie Sozial­pädagog*innen mit anerkannter Zusatzqualifikation, Kindheit­spädagog*innen mit anerkannter Zusatz­qualifikation, Pädagog*innen (Diplom / BA) mit anerkannter Zusatz­qualifikation.

Darüber hinaus erwarten wir grundlegende berufliche Erfahrungen in der integrativen Pädagogik.

  • Fachliche Kompetenz, insbesondere in den Bereichen Entwicklungs­psychologie, heil­pädagogisches Handeln, heil­pädagogische Diagnostik und integrative Förderung; Kenntnisse zur 'Pädagogik der Vielfalt' – Inklusive Pädagogik; Vertieftes Wissen in der Erstellung, Fortschreibung und Über­prüfung von Förder- und Hilfeplänen sowei Entwicklungsberichte; Beobachtungsmethoden; Wahrnehmen, Einschätzen und Unterstützen der unterschiedlichen Kommunikationsfähigkeiten der Kinder; Kenntnisse der aktuellen gesetzlichen Grundlagen; Systemische und medizinische Grundkenntnisse (sehr stark ausgeprägt)
  • Ergebnis- und Zielorientierung, insbesondere zielorientiertes Handeln (sehr stark ausgeprägt)
  • Kooperations- und Konfliktfähigkeit, insbesondere Fähigkeit Vertrauen auszubauen (stark ausgeprägt)

Die Landeshauptstadt München steht für Gleich­stellung, Chancen­gleichheit und Anti­diskrimi­nierung, auch bei der Personal­gewinnung. Deshalb erwarten wir von allen sich bewerbenden Personen Gleich­stellungs- und Viel­falts­kompetenz. Näheres zum allgemeinen Anforderungs­profil der Landeshauptstadt München, das Bestandteil dieser Stellen­aus­schreibung ist, finden Sie unter: muenchen.de/bewerbung.


  • Eine Einstellung in S12 TVöD-SuE je nach Einsatzort). Das Mindestgehalt beträgt derzeit 4.197,09 € brutto (Stand 01.03.2024).
  • Eine München-Zulage von aktuell 270 € und 50 € pro Kind, plus eine Zulage SuE von 180 €
  • Jahressonderzahlung sowie eine attraktive, arbeit­geber­finanzierte betriebliche Altersvorsorge, vermögens­wirksame Leistungen, steuer­freier Zuschuss zur IsarCardJob / zum DeutschlandTicketJob oder zum DB-Jobticket und leistungs­orientierte Bezahlung
  • Unterstützung bei der Suche nach einer städtischen Dienstwohnung
  • reservierte Betreuungsplätze in städtischen Kinder­krippen, Kinder­gärten und Horten
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