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Stadt Gelsenkirchen

Job Description

Bei der Stadt Gelsenkirchen findest du echte Vielfalt. Mehr als 6.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in insgesamt 80 verschiedenen Berufen und sorgen täglich dafür, dass die Menschen in der Stadt gut leben können. Langeweile - ist hier nicht drin. Komm zu uns und gestalte eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mit! Werde Teil des Bunten Haufens!

Im Referat Umwelt der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Technischer Umweltschutz im Team Betrieblicher Umweltschutz die Stelle

einer technischen Sachbearbeiterin bzw. eines technischen Sachbearbeiters (w/m/d)

Kennziffer: E 2024 - 155 (bitte bei Bewerbung angeben)

zunächst befristet für die Dauer eines Jahres zu besetzen. Vor Ablauf der Befristung wird die Möglichkeit einer unbefristeten Weiterbeschäftigung geprüft.


Die ausgeschriebene Stelle ist schwerpunktmäßig im Bereich des Immissionsschutzes angelegt, vor allem in dem Bereich der Beurteilung von immissionsschutzrechtlichen Belangen bei Bebauungsplanverfahren. Aber auch Aufgaben im medienübergreifenden betrieblichen Umweltschutz sind Bestandteil der Themen. In unserem Team arbeiten Ingenieurinnen und Ingenieure mit der Verwaltung interdisziplinär auf Augenhöhe zusammen. Die Aufteilung der Aufgaben erfolgt in Büro- sowie Außendiensttätigkeiten.

Zu den Tätigkeiten gehören unter anderem:

  • Technische sowie rechtliche Prüfung und Beurteilung von Immissionsschutzfragestellungen und Gutachten im Rahmen von Bauleitplanverfahren und sonstigen Planverfahren sowie von Verfahren nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG)
  • Ansprechperson als Expertin bzw. Experte für grundlegende immissionsschutztechnische und rechtliche Fragestellungen mit den Schwerpunkten Lärm, Geruch und Licht
  • Medienübergreifende Bearbeitung von baurechtlichen Anträgen sowie von Beschwerden
  • Durchführung von Außendiensten, teilweise auch in unwegsamem Gelände, z.B. bei betrieblichen Anlagen

Die Position erfordert ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Bachelor oder Master) mit dem Schwerpunkt Umwelt oder Naturwissenschaften (z.B. Technischer Umweltschutz, Umwelttechnik und Ressourcenmanagement, Umwelt- und Verfahrenstechnik, Umweltingenieurwesen, Bauingenieurwesen, Geographie, Geophysik oder Physik) oder ein vergleichbares Studium mit den entsprechenden Aspekten im Bereich des technischen Umweltschutzes.

Darüber hinaus werden von der Bewerberin bzw. dem Bewerber erwartet:

  • Kenntnisse im Bereich der Beurteilung von Emissionen, insbesondere Geräuschemissionen
  • Kenntnisse im Bereich umweltrechtlicher Anforderungen in Bebauungsplanverfahren
  • Interdisziplinäre Kenntnisse im Bereich Umwelttechnik und Umweltrecht
  • Aufgeschlossenes, freundliches und sicheres Auftreten sowie Kommunikations- und Entscheidungsfähigkeit im Umgang mit Betreibenden, antragsstellenden Personen, Sachverständigen, anderen Fachbehörden sowie Beschwerdeführenden
  • Ausgezeichnete organisatorische Fähigkeiten und Entscheidungsfreude
  • Teamfähigkeit sowie selbständiges und eigenverantwortliches Handeln
  • Zuverlässigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit
  • Sicherer Umgang mit der Microsoft-Office-Standardsoftware
  • PKW-Führerschein der Klasse B (bitte Nachweis beifügen)
  • Körperliche Belastbarkeit für die Begehung von betrieblichen Anlagen (diese muss ggf. betriebsärztlich attestiert werden.)

Es wird erwartet, sich intensiv in die einschlägigen Verwaltungsvorschriften und rechtlichen Vorgaben einzuarbeiten.

Darüber hinaus wird die Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft für Schadensfälle außerhalb der üblichen Dienstzeiten (soweit keine Ausschließungsgründe vorliegen) vorausgesetzt.

Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.


  • Eine verantwortungsvolle, vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit in einer engagierten und dynamischen Verwaltung
  • Ein zunächst für die Dauer eines Jahres befristeter Arbeitsvertrag gem. § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (Sachgrundlose Befristung). Sofern bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis bei der Stadt Gelsenkirchen bestanden hat, ist keine erneute Beschäftigung möglich.
  • Eine leistungsgerechte Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in die EGr. 12 TVöD
  • Eine 5-Tage-Woche (39 Stunden) mit flexiblen Arbeitszeiten im Rahmen unseres Gleitzeitmodells (Eine Bewerbung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Gelegentlich sind Termine außerhalb der Regelarbeitszeit und am Wochenende wahrzunehmen. Es muss daher die Bereitschaft bestehen, die Arbeitszeit an die Gegebenheiten der Aufgabe anzupassen. )
  • Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten bzw. Homeoffice im Rahmen der Regelungen der Stadt Gelsenkirchen
  • Vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Eine betriebliche Gesundheitsvorsorge mit Sport- und Fitnessangeboten
  • Vielfältige Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Ein kostengünstiges Firmenticket für den ÖPNV
  • Die Bereitstellung eines Dienstfahrzeuges für die Wahrnehmung der Aufgaben
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