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Job Description

Für unseren Fachdienst Ev. Kindertagesstätten des Ev.-Luth. Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Teamassistenz (m/w/d) im Kita-Fachdienst in Teilzeit (20-25 Wochenstunden)

Sie unterstützen die Leitung und die Kolleginnen des Fachdienstes in organisatorischen Aufgaben. Außerdem sind Sie Ansprechpartner*in für Kita-Leitungen oder Mitarbeitende in den Kitas zu organisatorischen Fragenstellungen. Der Dienstsitz ist Lübeck.

Teamassistenz (m/w/d) im Kita-Fachdienst in Teilzeit (20-25 Wochenstunden)

Lübeck (Kirchenkreisverwaltung) schnellstmöglich Teilzeit unbefristet


  • Eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit eigenen Verantwortungsbereichen.
  • Vergütung nach TV KB mit zusätzlicher Altersversorgung im Rahmen der VBL.
  • 30 Urlaubstage im Jahr (bei einer 5-Tage-Woche).
  • Bezahlte Freistellung am 24. und 31.12.
  • Eine unbefristete Stelle.
  • Flexible Arbeitszeiten.
  • Fahrradleasing (JobRad)
  • Einen Zuschuss für das Deutschland-Ticket

  • Bearbeitung interner und externer Anfragen sowie Korrespondenz inklusive digitaler Archivierung und Ablage.
  • Planung und Organisation sowie Vor- und Nachbereitung von Besprechungen, Sitzungen und Veranstaltungen.
  • Terminkoordination / Terminüberwachung.
  • Führung einer Bar-Kasse und Fahrtkostenabrechnung.
  • Begleitung von abteilungsbezogenen Projekten und Sonderaufgaben.

  • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und erste Berufserfahrung.
  • Gute Kenntnisse in der Büroorganisation.
  • MS-Office-Anwenderkenntnisse insbesondere Word und Excel, Kenntnisse in Navision wären wünschenswert.
  • Qualitätsorientierte, selbstständige und strukturierte Arbeitsweise.
  • Offenheit für neue Aufgabenbereiche und das Erlernen neuer Programme.

Die Kirchengemeinden sind Träger ihrer Verwaltungsaufgaben; sie sind verpflichtet, die Verwaltungsaufgaben, die im § 2 des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes aufgeführt sind, durch die Kirchenkreisverwaltung ausführen zu lassen. Die Kirchenkreisverwaltung hat gemäß Artikel 20 und 69 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Verbindung mit dem Kirchenkreisverwaltungsgesetz die Aufgabe, die Verwaltungsgeschäfte der Kirchengemeinden und der Kirchengemeindeverbände auszuführen. Über die Kosten für diese Leistung entscheidet die Kirchenkreissynode.

Die Kirchenkreisverwaltung berät die Kirchengemeinden im Wege der Erstberatung in sämtlichen Rechtsfragen. Darüber hinaus wird die Kirchenkreisverwaltung für den Kirchenkreisrat teilweise aufsichtlich tätig. Das bedeutet, dass die Angelegenheiten, die gemäß Artikel 26 der Verfassung und § 86 der Kirchengemeindeordnung genehmigt werden müssen, zum Teil von der Kirchenkreisverwaltung erledigt werden.

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