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Job Description

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# Sachbearbeitung
# ObersteBauaufsicht
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Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen ist eine oberste Landes­behörde mit Sitz in Wiesbaden und einer Außen­stelle am Flug­hafen Frankfurt/Main. Es ist eines von neun Minis­terien des Landes Hessen. Das breite Themen­spektrum bietet interes­sante Aufgaben mit Schnitt­stellen zwischen Politik und Ver­wal­tung.

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum sucht

Sachbearbeiterinnen / Sachbearbeiter (w/m/d) für das Referat VII 4 „Bautechnik“

Eine Stelle bis EntgGr. E 12 TV-H ist ab sofort vakant.

Eine weitere Stelle bis EntgGr. E 11 TV-H ist ab 01.01.2025 vakant.

Bewerben können sich auch Beamtinnen und Beamte bis BesGr. A 11 bzw. A 12 HBesG.

Das Referat VII 4 nimmt die Aufgaben der Obersten Bauaufsichtsbehörde wahr. Es ist zuständig für Grundsatzangelegenheiten und die Weiterentwicklung der Hessischen Bauordnung mit ingenieurtechnischem Schwerpunkt; hierzu zählen insbesondere gefahrenabwehrrechtliche Fragestellungen der Standsicherheit, des Brandschutzes, der technischen Gebäudeausrüstung sowie der Verwendung bzw. Anwendung von Bauprodukten und Bauarten.


  • Sie arbeiten interprofessionell an der Weiterentwicklung des bauaufsichtlichen Regelwerkes; insbesondere der Fortschreibung technischer Baubestimmungen und Sonderbauvorschriften.
  • Sie unterstützen bei der Entwicklung und Vermittlung bauordnungsrechtlicher Vorgaben für nachwachsende Baustoffe (z. B. Holzbaurichtlinie) sowie der Schnittstelle zur Kreislaufwirtschaft (Recyclingbaustoffe).
  • Sie bearbeiten Zustimmungen im Einzelfall und vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen.
  • Sie beantworten Anfragen von Bauaufsichtsbehörden und Planenden zur Anwendung des bauaufsichtlichen Regelwerkes.
  • Sie unterstützen fachlich die Arbeit der Gremien der Bauministerkonferenz.

  • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor / FH-Diplom) der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen oder eines vergleichbaren Studiengangs.
  • Idealerweise haben Sie mehrjährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung oder der Entwicklung bzw. der Prüfung von Baustoffen und Bauarten.
  • Alternativ arbeiten Sie bisher in der Gebäude- oder Brandschutzplanung bzw. prüfen Genehmigungsplanungen in einer Bauaufsichtsbehörde.
  • Kenntnisse der Verwendungs- bzw. Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bauarten sind wünschenswert.

  • einen attraktiven Arbeitsplatz mit vielfältigen Aufgaben und Entwicklungsperspektiven im Zentrum der Landespolitik.
  • die Möglichkeit, Verantwortung in gesellschaftlich relevanten Bereichen zu übernehmen.
  • flexible Arbeitszeiten gepaart mit Jobsicherheit und Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
  • besonders flexible Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten.
  • kostenfreie Nutzung des ÖPNV im Rahmen des "LandesTickets” auch während der Freizeit.
  • kostenfreie Kfz- und Fahrradstellplätze direkt im Ministerium.
  • gezielte, attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten.
  • Möglichkeit zur Teilnahme an Kursen und Programmen zur Gesundheitsförderung.

SIE BRINGEN MIT

Sie haben Interesse, bei der Lösung aktueller baufachlicher Fragen und der Weiterentwicklung des bauaufsichtlichen Regelwerkes entsprechend der politischen Zielvorgaben mitzuwirken. Sie haben die Fähigkeit, sich schnell in neue Themenfelder und Aufgabenbereiche einzuarbeiten. Sie verfügen über eine sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise, ein sicheres Auftreten, Kontaktfreude, Organisationsgeschick und Kreativität. Sie haben ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft, arbeiten ergebnisorientiert, selbstständig und zugleich auch gerne im Team. Sie arbeiten auch unter engen Terminvorgaben eigenverantwortlich und strukturiert. Sie haben Freude an vielfältigen und komplexen Aufgaben. Sie sind sicher im Umgang mit der gängigen Office-Standard-Software.

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Die tatsächliche Eingruppierung und Stufenzuordnung wird individuell nach dem Tarifrecht festgelegt. Bei Vorliegen der persönlichen, rechtlichen und stellenwirtschaftlichen Voraussetzungen ist nach entsprechender Bewährung eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis nach Besoldungsgruppe A 10 HBesG möglich.

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