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Generalzolldirektion

Job Description

Die Generalzolldirektion sucht für den Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

zum nächstmöglichen Termin

mehrere Volljuristinnen/ Volljuristen (m/w/d)

als hauptamtlich Lehrende im höheren Dienst (Besoldungsgruppe A 13h/A 14). Der Einsatz ist im Rahmen des dualen Studiengangs „Zolldienst des Bundes (LL.B.)“ am Dienstort Münster vorgesehen. Der Studiengang wird seit dem 01.03.2024 als modularisierter Bachelorstudiengang durchgeführt und löst den Diplomstudiengang „Gehobener nichttechnischer Zolldienst des Bundes“ ab. Voraussichtlich ab dem Jahr 2026 wird er außer am Hauptsitz des Fachbereichs in Münster auch in der Hansestadt Rostock durchgeführt.


Sie sind mit der Lehre sowie den lehrimmanenten Tätigkeiten im dualen Studiengang „Zolldienst des Bundes (LL.B.)“ betraut. Die Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • das Vorbereiten, Halten und Nachbereiten von Vorlesungen in den Lehrveranstaltungen eines der Module Rechtswissenschaftliche Grundlagen I (Einführung in das Recht, Allgemeines Verwaltungsrecht und Beamtenrecht) oder Rechtswissenschaftliche Grundlagen II (Staats- und Europarecht, Extremismusprävention, Privatrecht),
  • nach entsprechender Einarbeitung das Vorbereiten, Halten und Nachbereiten von Lehrveranstaltungen eines der Studienbereiche Allgemeines Steuerrecht, Allgemeines Zollrecht, Besonderes Zollrecht, Recht der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung oder Verbrauchsteuerrecht; das Erstellen und Korrigieren von Leistungsnachweisen, die Betreuung und Korrektur von Abschlussarbeiten sowie die Abnahme anderer Prüfungsleistungen;
  • die Konzeption und Weiterentwicklung digitaler Lehrformate;
  • die Teilnahme an didaktischen Fortbildungen.

Zunächst ist eine Verwendung am Fachbereich Finanzen mit Lehrauftrag vorgesehen. Bei entsprechender Leistung und Eignung sowie Vorliegen der Voraussetzungen nach § 19 der Grundordnung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung vom 21.08.2018 (GMBl. 2018 S. 662) ist die Bestellung zur/m hauptamtlich Lehrenden am Fachbereich Finanzen möglich.


  • Volljuristin oder Volljurist mit Abschluss beider Staatsexamina mindestens mit der Note „befriedigend (alternativ: ein juristisches Staatsexamen mit einem Ergebnis von mindestens 7,5 Punkten und einer Gesamtpunktzahl aus beiden Staatsexamina von mindestens 13 Punkten),
  • pädagogische Eignung (möglichst nachgewiesen durch Evaluationsergebnisse),
  • Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit gem. Art. 116 GG oder Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union beziehungsweise von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz und
  • jederzeit Eintritt für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.

Darüber hinaus sind die folgenden Kriterien wünschenswert und werden bei der Auswahl entsprechend berücksichtigt:

  • Berufspraxis innerhalb und/oder außerhalb des Hochschulbereichs,
  • eine den Aufgaben der Hochschule entsprechende Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (ggf. nachgewiesen durch eine juristische Promotion oder wissenschaftliche Veröffentlichungen),
  • Lehrerfahrung in der Aus- und/oder Fortbildung,
  • einschlägige Erfahrungen mit digitaler Lehre/Lehre auf Distanz,
  • Fähigkeit, sich schnell mit neuen Sachproblemen vertraut zu machen,
  • Bereitschaft, intensiv mit der Praxis zusammen zu arbeiten und sich kontinuierlich weiter zu entwickeln,
  • Bereitschaft zur Teilnahme an hochschul-didaktischen Fortbildungen,
  • hohe Sozialkompetenz in der Kooperation und Kommunikation mit anderen Lehrenden und Mitgliedern der Hochschule,
  • hohe Innovations-, Einsatz- und Leistungsbereitschaft in der Lehre und deren Weiterentwicklung.

Die besondere Aufgabenstellung der Hochschule des Bundes erfordert eine praxisnahe Ausbildung. Es wird daher die Bereitschaft erwartet, durch regelmäßige Praxiseinsätze in der Zollverwaltung die notwendige praktische Berufserfahrung zu erwerben bzw. zu erhalten und zu vertiefen. Bei Bedarf soll auch die Durchführung von Veranstaltungen zu verwandten Themenbereichen und Fortbildungsveranstaltungen übernommen werden


Wir ermöglichen Ihnen ein Beamtenverhältnis beim Bund in der Laufbahn des höheren Dienstes mit dem Einstiegsgehalt nach Besoldungsgruppe A 13h und bei erfolgreichem Ablauf der Probezeit die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Die Einstellung erfolgt bis zur Erfüllung aller beamtenrechtlichen Voraussetzungen zunächst als Tarifbeschäftigte/r in der Entgeltgruppe E 13 TVöD.
Aus anderen Verwaltungen kann im Einvernehmen mit dem derzeitigen Dienstherrn eine Übernahme bis zur Besoldungsgruppe A 14 erfolgen.

Die Zollverwaltung ist ein familienfreundlicher Arbeitgeber und wurde erfolgreich zum audit berufundfamilie zertifiziert. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein besonderes Anliegen. Teilzeitbeschäftigungen sind daher grundsätzlich möglich. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.

Wir streben eine Gleichstellung von Frauen und Männern an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen sind beim Zoll willkommen und werden bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe der geltenden Rahmeninklusionsvereinbarung bevorzugt berücksichtigt. Nachteilsausgleiche können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Anzeige der Schwerbehinderung gewährt werden.

Zur Bearbeitung der Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in maschinenlesbarer Form auf unserem Rechner bis zur Beendigung des Auswahlverfahrens gespeichert und ausschließlich für den Zweck dieses Verfahrens verarbeitet und genutzt. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden alle zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht bzw. vernichtet, soweit diese im Falle einer Einstellung nicht zur Aufnahme in die Personalakte vorzusehen sind (§ 106 Bundesbeamtengesetz). Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet.

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