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Job Description

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland ist einer der größten Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland mit über 3.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Hauptver­waltung in Düsseldorf, den 12 regionalen Service-Zentren in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln und 5 Rehabilitations­kliniken.

Für das Referat Justitiariat und Regress suchen wir im Bereich der Sachbearbeitung zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine Bearbeiterin - Regress und Insolvenz / einen Bearbeiter - Regress und Insolvenz (m/w/d)


  • Erste Prüfung und Bearbeitung angelegter Regressfälle
  • Laufende Abrechnungen von Regressansprüchen gegenüber Haftpflichtversicherern gemäß §§ 119 und 116 SGB X in Verbindung mit § 7 StVG und § 823 BGB
  • Regelmäßige Prüfungen während der Abwicklung der Regressansprüche
  • Vorbereitende Tätigkeiten zur Durchsetzung von Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens
  • Erledigung des laufenden Schriftverkehrs im Insolvenzverfahren
  • Ermittlungen zum Stand der Insolvenzverfahren und Vorschläge zu Verfahrensabschlüssen

  • Eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Sozialversicherungsfachangestellten, Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellten oder Verwaltungsfachangestellten

Das zeichnet Sie darüber hinaus aus:

  • Freundliches Auftreten, kommunikativ und teamfähig
  • Kenntnisse im Zivilrecht und im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Kenntnisse im Insolvenzrecht (wünschenswert)
  • Hohe Belastbarkeit, gute Arbeitsorganisation

  • Unbefristete Vollzeitbeschäftigung nach dem Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung (TV-TgDRV)
  • Vergütung nach Entgeltgruppe 9a TV-TgDRV
  • Zusätzliche Altersvorsorge (VBL)
  • Home-Office-Möglichkeit

Wir möchten darauf hinweisen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind. Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen zur Förderung von Frauen finden Anwendung.
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland nimmt die berufliche Integration nach dem SGB IX ernst. Bewerbungen von Schwer­behinderten und Gleichgestellten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

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