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Stadt Rheine

  • Rheine
  • Post Date: 2. August 2024
Job Description

Bei der Stadt Rheine (Kreis Steinfurt) ist zum 1. Januar 2025 oder früher die Stelle der/des

Beigeordneten (m/w/d)
für den Geschäftskreis „Planen und Bauen“ zu besetzen. Die Wahlzeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung erfolgt entsprechend der Eingruppierungsverordnung NRW nach Besoldungsgruppe B 2 LBesG NRW. Darüber hinaus wird eine Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsordnung NRW gewährt.

Wer sind wir?

Die Stadt Rheine mit 80.000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegt im Städtedreieck Münster-Osnabrück-Enschede, inmitten einer reizvollen Parklandschaft an der Ems. Aber wozu viele Worte verlieren? Sie finden ein kurzes Video auf YouTube ("Rheine - Widerstand zwecklos"). Wir sind sicher, wir werden Ihr Interesse wecken.


Auf jeden Fall vielfältige Aufgaben und ein großer Gestaltungsspielraum. Wir – die Stadtverwaltung Rheine – sind mit über 800 Beschäftigten ein Dienstleistungsunternehmen für Bürgerschaft, Unternehmerschaft und alle Gäste unserer Stadt.

Zum Geschäftskreis „Planen und Bauen“ mit 100 Beschäftigten gehören u. a. die Bereiche Stadtplanung, Mobilität, Hochbau, Gebäudewirtschaft, Bauordnung, Vermessung, Umwelt und Klimaschutz sowie die Stabstelle Konversion. Änderungen des Geschäftskreises bleiben vorbehalten.

Schwerpunkt Ihrer Arbeit ist es, die Anforderungen einer wachsenden Stadt in den Bereichen Wohnen und Gewerbe mit den Belangen Umwelt und Klimaschutz überein zu bringen. Zahlreiche spannende Bauprojekte, insbesondere der Umbau und Neubau mehrerer Schulen und Feuerwehren, warten auf Sie. In Rheine arbeiten Sie aktiv an der Mobilitätswende und fahren mit im Team der dreimaligen Siegerin des Stadtradelwettbewerbs.

Sie vertreten für Ihren Verantwortungsbereich die Stadtverwaltung in kommunalpolitischen Gremien sowie in örtlichen und regionalen Gremien und Arbeitskreisen.


Eine engagierte Persönlichkeit, die „gut im Team spielen“ kann und über

  • ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in der Fachrichtung Architektur mit Vertiefung Städtebau, Stadtplanung bzw. Raumplanung oder
  • ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium und eine langjährige berufliche Erfahrung im Bereich Städtebau, Stadtplanung bzw. Raumplanung oder
  • die Befähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des technischen Dienstes verfügt.

Eine nachgewiesene mehrjährige, praktische und einschlägige Tätigkeit im kommunalen Bau- oder Planungswesen ist Voraussetzung. Wir erwarten Gestaltungskraft und einschlägige Erfahrungen in der Steuerung komplexer Planungs- und Bauvorhaben sowie die Fähigkeit, den Bau- und Planungsbereich nicht isoliert, sondern in enger Verbindung zu sozialpolitischen Fragestellungen und als Instrument der Wirtschaftsförderung zu entwickeln. Weiterhin müssen die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit erfüllt sein. Eine dienstortnahe Wohnsitznahme wird erwartet.

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