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Job Description

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Anstalt des öffentlichen Rechts – ist das zentrale Immobilienunternehmen des Bundes. Aufgabenschwerpunkte sind das einheitliche Immobilienmanagement, die Immobilienverwaltung und der Immobilienverkauf sowie die forst- und naturschutzfachliche Betreuung der Geländeliegenschaften. Bundesweit arbeiten rund 7.000 Beschäftigte für die BImA, verteilt auf die Zentrale – mit Hauptsitz in Bonn – und neun Direktionen sowie auf mehr als 120 Standorte. Innerhalb der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verantwortet der Geschäftsbereich Bundesforst bundesweit das Geländemanagement für die Wald- und Offenlandflächen des Bundes. Als ressortübergreifender Dienstleister agiert der Bundesforst auch als Fachberater für die zuständigen Institutionen.

Die Direktion Koblenz sucht für den Geschäftsbereich Bundesforst am Arbeitsort Oberaula zum nächst­möglichen Zeitpunkt eine/einen:

Forstwirtin / Forstwirt (w/m/d) für die Landkreise Waldeck-Frankenberg, Kassel und Schwalm‑Eder

(Entgeltgruppe 5 TV-Wald-Bund, Kennung: KOSB 2000 17, Stellen‑ID: 1170355)

Die Einstellung erfolgt unbefristet.


Standardtätigkeiten im Bereich der Bestandsbegründung, Bestandspflege, Holzernte, Naturschutz, Jagdbetrieb und sonstigen Betriebsarbeiten u. a.

  • Waldverjüngung- und ‑pflege, Waldbau
  • Waldschutz
  • Natur- und Landschaftsschutz, Biotoppflege
  • Holzernte
  • Allgemeine Betriebsarbeiten sowie Jagdbetrieb
  • Tätigkeiten der Regel- und Sonderkontrolle im Rahmen der Verkehrssicherung

Qualifikation:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung als Forstwirtin bzw. Forstwirt (w/m/d)

Fachkompetenzen:

  • Kenntnisse forstlicher Arbeitsverfahren und ‑abläufe sowie im Umgang mit forstlichen Arbeitsmitteln
  • Kenntnisse der PEFC‑Zertifizierungs­richtlinie
  • PC-Grundkenntnisse bzw. Bereitschaft, diese zu erwerben
  • Kenntnisse der für den Aufgabenbereich forstrelevanten Rechtsnormen (z. B. Bundes- und Landes­waldgesetz, Bundes- und Landesnaturschutz­gesetz, Arbeitsschutz- und ‑sicherheit in der Waldarbeit, Unfallverhütungs­vorschriften), Regel Waldarbeit (UVV)

Weiteres:

  • Körperliche/gesundheitliche Eignung
  • Sicheres und selbstbewusstes Auftreten
  • Gründliche, sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise
  • Gutes Organisationsgeschick
  • Gute Auffassungsgabe
  • Eigeninitiative und Fähigkeit zum kreativen und konzeptionellen Arbeiten
  • Fähigkeit, auch bei erhöhtem Arbeitsaufkommen selbstständig, zielorientiert und sicher zu arbeiten
  • Gute Kommunikationsfähigkeit
  • Kunden‑​/adressaten­orientiertes Verhalten
  • Fähigkeit zum teamorientierten Handeln, Kritikfähigkeit
  • Gutes Urteilsvermögen
  • Führerschein mit der Fahrerlaubnis­klasse B sowie die Bereitschaft zum selbständigen Führen von Dienstkraftfahrzeugen
  • Bereitschaft zur Teilnahme an (ggf. mehrtägigen) Fortbildungen
  • Bereitschaft zum überörtlichen Einsatz mit zeitweiser Abwesenheit vom Wohnort (mehrtägige Dienstreisen)
  • sowie zur Teilnahme an ein- und mehrtägigen Fortbildungs­veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet

  • Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit allen Vorteilen einer großen öffentlichen Arbeitgeberin
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Arbeitszeitgestaltung
  • Möglichkeit der Anmietung einer Wohnung aus dem Bestand der Wohnungs­fürsorge des Bundes
  • Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten sowie umfangreiche Fortbildungs­angebote
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Jahressonderzahlung nach den geltenden tariflichen Bestimmungen
  • 30 Tage Urlaub
  • Kurse zur Gesundheitsförderung sowie Vorsorgemaßnahmen
  • Zuschuss zum DeutschlandJobTicket (DJT)

Gemäß § 3 Nr. 9 Abs. 3 Satz 4 TV‑Wald-Bund (zu § 44 TVöD) wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Gewährung einer Entfernungsentschädigung auch ein anderer Ort als die Wohnung im Arbeitsvertrag vereinbart werden kann. Auch aus Fürsorgegründen wird daher die Bereitschaft erwartet, den Wohnsitz in die Nähe des Arbeitsortes zu legen.

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