Job Description
Arbeitgeber: Lebenshilfe Rhein Sieg
Einsatzort: 53844 Troisdorf
Rhein Sieg Werkstätten der Lebenshilfe gGmbH
Teamleitung des Berufsbildungsbereichs
Sozialpädagoge (m/w/d)
- Eitorf, Much, Siegburg, Troisdorf, Troisdorf - Bergheim, Troisdorf - TroPark
- Unbefristet
- Vollzeit
- Strategische Ausrichtung und personelle Gestaltung des Berufsbildungsbereichs
- Fachliche Führung und Anleitung des Teams
- Zukunfts- und teilhabeorientierte Weiterentwicklung des Angebots beruflicher Bildung für Menschen mit Behinderung unter Berücksichtigung der Anforderungen der Agentur für Arbeit
- Sicherstellung der Einhaltung der Zielvereinbarungen mit der Agentur für Arbeit sowie der Umsetzung der Fachkonzepte
- Zusammenwirken und Austausch mit dem Qualitätsmanagement, Prozessgestaltung und -verantwortung
- Berichtswesen an die Geschäftsleitung und Informationsweitergabe an die Kollegen innerhalb der Abteilung
- Enge Zusammenarbeit mit den Bereichen Begleitender Dienst, BiAP und Übergang 1. Arbeitsmarkt sowie mit anderen Abteilungen der Werkstätten
- Netzwerkarbeit und Kooperation mit Partnern in der beruflichen Bildung, insbesondere mit den Leistungsträgern sowie Kommunikation mit Wohnheimen, Angehörigen, Betreuern und Therapeuten
- Begeisterung für das Thema berufliche Bildung von Menschen mit Behinderung
- Einschlägige Berufserfahrung in der Konzeption und Durchführung von Bildungsmaßnahmen und mit unseren Personenkreisen
- Ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtungen Sozialwissenschaften, Erziehungswissenschaften oder eine ähnliche berufliche Qualifikation
- Freude am Gestalten und Entwickeln
- Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Führungskompetenz
- Ein hohes Maß an Selbstorganisation und Flexibilität sowie eine gefestigte Persönlichkeit
- Die Fähigkeit flexibel und strukturiert auf wechselnde Anforderungen professionell zu reagieren
- Ein humanistisches Menschenbild mit der Wertschätzung aller Persönlichkeiten mit ihren Stärken und Schwächen
Bei Einstellung ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach §124 Abs. 2 SGB IX verpflichtend.
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