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Job Description

Das POLIZEIPRÄSIDIUM FREIBURG sucht:

Cyberkriminalistin / Cyberkriminalist (w/m/d)

zum 01.04.2025 in Vollzeit Besoldungsgruppe A10

bei der Kriminalpolizeidirektion Freiburg – Kriminalinspektion 5 (Cybercrime/Digitale Spuren) – am Standort Freiburg

WIR ÜBER UNS

Das Polizeipräsidium Freiburg mit seinen Organisationseinheiten nimmt im Bereich der Stadt Freiburg, der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach und Waldshut grundsätzlich alle polizeilichen Aufgaben wahr, soweit sie nicht dem Bundes- oder Landeskriminalamt oder der Bundespolizei zugewiesen sind. Die Besonderheit des Polizeipräsidiums Freiburg ist seine Lage im Dreiländereck Deutschland/Schweiz/Frankreich und den sich daraus ergebenden zusätzlichen Aufgaben. Beim Polizeipräsidium Freiburg sind derzeit rund 2.450 Personen beschäftigt.


Unterstützung der Ermittlungsdienststellen bei Ermittlungen, bei der Datensicherung vor Ort, der Datenauswertung und -aufbereitung sowie die Erstellung von Ermittlungs- und Untersuchungsberichten und deren verantwortliche Vertretung vor Gericht.

Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören insbesondere:

  • Untersuchung von IT-Beweismitteln und Datenträgern (PC Hardware, Router, Mobilfunkgeräte, Speichersysteme, Navigationsgeräte etc.)
  • Durchführen bzw. Einleiten geeigneter Sicherungsmaßnahmen von elektronischen Beweismitteln insbesondere auf Datenträgern, aus Netzwerken und mobilen Geräten
  • Aufbereitung und ggf. Dekryptierung der gesicherten Daten zur anschließenden Auswertung durch die Fachdienststellen
  • Technische Unterstützung und Beratung der Strafverfolgungsbehörden in Ermittlungsverfahren und besonderen polizeilichen Lagen und Sonderkommissionen
  • Führen des Sachbeweises bei der Untersuchung von Einrichtungen und Beweismitteln der Informations-Technologie
  • Durchführung von polizeiinternen Schulungsmaß-nahmen und Vortragsveranstaltungen

Eine Änderung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.


Vorausgesetzt werden:

  • Mindestens befriedigender Abschluss eines Diplom- oder Bachelorstudiengangs an einer Hochschule, Fachhochschule, Dualen Hochschule oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung in einem Studiengang mit Schwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. IT-Administration, Informatik, digitale Forensik, etc.)
  • Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. drei

Von Vorteil sind:

  • Überdurchschnittliche Hard- und Softwarekenntnisse
  • Erfahrungen im Umgang mit unterschiedlichen Betriebssystemen wie Windows, Linux, Mac OS, Android
  • Überdurchschnittliche Kenntnisse im Aufbau und Umgang mit IT-Netzwerken
  • Kenntnisse in mindestens einer objektorientierten Programmiersprache, z. B. C++, Java, PHP, Phython
  • Erfahrungen mit IP-Netzwerken, Netzwerkadministration und –analyse
  • Grundkenntnisse in der Netzwerkkommunikation
  • Kenntnisse gängiger Internetdienste und ihrer Funktionsweisen
  • Kenntnisse gängiger Datenbanksysteme
  • Kenntnisse in den Bereichen Speicher-/Cloudtechnologien (SAN/NAS), Virtualisierung, Backup/Restore
  • Gute englische Sprachkenntnisse
  • Erfahrungen im Bereich der IT-Beweissicherung

  • Die Einstellung in das Beamtenverhältnis (mit freier Heilfürsorge) in der Sonderlaufbahn des gehobenen cyberkriminalistischen Dienstes, sofern die persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Das Eingangsamt ist nach in der Besoldungsgruppe A 10 bewertet.
  • Sofern Sie nicht über die erforderliche Berufserfahrung für eine direkte Verbeamtung verfügen, ist die Einstellung auch im Beschäftigtenverhältnis auf der Grundlage des Tarifvertrages für die Länder - befristet für ein Jahr - möglich. In diesem Jahr erwerben Sie mit dem erfolgreichen Abschluss eines Trainee-Programms die entsprechende Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst der Cyberkriminalistinnen und Cyberkriminalisten.
  • Einen sicheren Arbeitsplatz mit planbaren und verlässlichen Rahmenbedingungen.
  • Flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.
  • Ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement.
  • Unterstützung Ihrer Mobilität mit dem JobTicket BW.

BITTE BEACHTEN SIE

Das Polizeipräsidium Freiburg engagiert sich für Chancengleichheit i. S. d. Gesetzes zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg (ChancenG).

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine evtl. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i. S. v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren Berücksichtigung finden soll.

Die persönlichen Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis sowie die besonderen gesundheitlichen Anforderungen für die Polizeidiensttauglichkeit sind nachzuweisen.

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