Pädagogin / Pädagoge für Anästhesietechnische Assistentinnen / Assistenten (w/m/d)

Generalzolldirektion

Job Description

Die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
- Fachbereich Finanzen -
in Münster

sucht zum nächstmöglichen Termin mehrere Psychologinnen / Psychologen (m/w/d)
als Professorin/Professor (Besoldungsgruppe W 2)

Der Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und ist organisatorisch bei der Generalzolldirektion in Münster angegliedert. Am Fachbereich Finanzen wird im dualen Bachelorstudiengang „Zolldienst des Bundes (LL.B.)“ der Nachwuchs des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes der Zollverwaltung und im dualen Studiengang Verwaltungsinformatik der gehobene Dienst für die öffentliche Verwaltung ausgebildet.

Ihre Berufung erfolgt zunächst für die Dauer von sechs Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit mit dem Ziel der Entfristung.


Sie sind mit der Lehre sowie den lehrimmanenten Tätigkeiten in den dualen Studiengängen des Fachbereichs Finanzen betraut. Die Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Lehrtätigkeit in den Fächern des Studienbereichs „Verwaltungspsychologie“,
  • Konzipieren und Weiterentwickeln von Lehrveranstaltungen, einschließlich digitaler Lehrsettings und digitaler Lehre auf Distanz,
  • Fachliche Betreuung von Studierenden und die Abnahme von Prüfungsleistungen,
  • Betreuung, Pflege und Fortentwicklung von Lehrmaterialien unter Einbeziehung der bewährten Möglichkeiten des digitalen Lehrens,
  • Betreuung und Anleitung von Lehrbeauftragten und neuen Lehrenden,
  • die Teilnahme an didaktischen Fortbildungen.

Sie verfügen über folgendes Profil:

  • Psychologin/Psychologe mit Studienabschluss (Diplom oder Master) mindestens mit der Note „gut“,
  • Erfüllung der Eignungs- und Befähigungsmerkmale des § 131 Absatz 1 Bundesbeamtengesetz in Verbindung mit § 19 der Grundordnung der Hochschule des Bundes für Öffentliche Verwaltung vom 21. August 2018 (GMBl. 2018 S. 662) insbesondere
    • eine psychologische Promotion
    • eine fünfjährige Berufspraxis (davon 3 Jahre außerhalb der Hochschule gemäß § 36 Abs.1 Nr. 5 HG NRW) sowie
    • pädagogische Eignung (möglichst nachgewiesen durch Evaluationsergebnisse).
  • Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit gem. Art. 116 GG oder Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union beziehungsweise von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz und
  • jederzeit Eintritt für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.

Darüber hinaus sind die folgenden Kriterien wünschenswert und werden bei der Auswahl entsprechend berücksichtigt:

  • mehrjährige Lehrerfahrung an einer Fachhochschule oder Hochschule in den Fächern des Studienbereichs,
  • einschlägiges Forschungsprofil,
  • Fähigkeit, sich schnell mit neuen Sachproblemen vertraut zu machen,
  • Bereitschaft, intensiv mit der Praxis zusammen zu arbeiten und sich kontinuierlich weiter zu entwickeln,
  • Bereitschaft zur Teilnahme an hochschuldidaktischen Fortbildungen,
  • hohe Sozialkompetenz in der Kooperation und Kommunikation mit anderen Lehrenden und Mitgliedern der Hochschule,
  • hohe Innovations-, Einsatz- und Leistungsbereitschaft in der Lehre und deren Weiterentwicklung.

Die besondere Aufgabenstellung der Hochschule des Bundes erfordert eine praxisnahe Ausbildung. Es wird daher die Bereitschaft erwartet, durch regelmäßige Praxiseinsätze in der Zollverwaltung die notwendige praktische Berufserfahrung zu erwerben bzw. zu erhalten und zu vertiefen. Bei Bedarf sollen auch Veranstaltungen zu verwandten Themenbereichen und Fortbildungsveranstaltungen übernommen werden.

Die Besetzung der Stelle richtet sich nach den hochschulrechtlichen Bestimmungen. Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Finanzen führt ein Auswahlverfahren durch. Der Besetzungsvorschlag des Fachbereichsrates bedarf der Stellungnahme des Senats der Hochschule des Bundes. Die Bestellung erfolgt durch das Bundesministerium der Finanzen.


Wir ermöglichen Ihnen ein Beamtenverhältnis beim Bund in der Laufbahn des höheren Dienstes in der Besoldungsgruppe W 2. Die Berufung erfolgt zunächst für die Dauer von sechs Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit, wobei § 48 BHO zu berücksichtigen ist. Die anschließende Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist möglich.

Die Zollverwaltung ist ein familienfreundlicher Arbeitgeber und wurde erfolgreich zum audit berufundfamilie zertifiziert. Wir fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie u.a. durch gleitende Arbeitszeit und moderne Arbeitszeitmodelle. Es ist grundsätzlich möglich, die Aufgaben in Teilzeit wahrzunehmen. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.

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