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Job Description

Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Eine Stärke Bremens mit seinen rund 570.000 in der Stadt lebenden Menschen ist seine Vielfalt: Es gibt urbane sowie ländliche Stadtteile, die Nähe zur Weser, moderne Wissenschaftsorte, etliche Parks und Kultureinrichtungen - all das und vieles mehr ist dank der kurzen Wege gut und schnell zu erreichen.
Unsere senatorische Behörde ist für Landes- und Kommunalaufgaben in den Bereichen Bau, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zuständig. Rund 450 Beschäftigte setzen ihr berufliches Können dafür ein, Strategien zu entwickeln, Projekte zu planen und zu steuern, Genehmigungen zu erarbeiten und einen guten, umfassenden Service für die Bürgerinnen und Bürger zu bieten.

In der Abteilung „Regional- und Stadtentwicklung, Stadtumbau, Wohnungswesen“ ist im Abschnitt „Stadterneuerung“ des Referats „Stadtumbau“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Stadtplaner/in (w/m/d) im Bereich
integrierte Stadt- und Quartiersentwicklung

Entgeltgruppe 13 TV-L/Besoldungsgruppe A 13
Kennziffer 2024/720-3

zu besetzen.

Mit Blick auf das Ziel der Stadtgemeinde Bremen, die sozialräumliche Spaltung in der Stadt zu reduzieren und den wirtschaftlichen und demographischen Strukturwandel in den Stadtquartieren zukunftsfähig zu flankieren, ist die Städtebauförderung wichtiger Bestandteil einer langfristig angelegten, integrierten bremischen Stadtentwicklungspolitik. Angesichts des integrierten Charakters der Städtebauförderungsprogramme ist der Arbeitsbereich geprägt durch eine außerordentlich große Themenvielfalt und eine Vielzahl von Schnittstellen zu sozialraumbezogenen Aufgaben und Fragestellungen anderer Senatsressorts. Die Programmverantwortung und die Mitarbeit im Referat Stadtumbau versprechen eine äußerst abwechslungsreiche Tätigkeit an der Schnittstelle zu den Zukunftsthemen der sozialen Stadt- und Quartiersentwicklung.
Das Referat 72 besteht aus zukünftig insgesamt 22 Personen und ist in drei Bereiche unterteilt. In dem Abschnitt 720 arbeiten Sie zusammen mit 11 Personen an den Themen der Stadterneuerung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, wenn Sie ein ausgeprägtes Maß an Fähigkeit und Freude besitzen, sozialraumorientiert, interdisziplinär, themen- und ressortübergreifend zu denken und mit großem Beharrungsvermögen Projekte, Konzepte und Prozesse der Stadterneuerung ganzheitlich und zielgerichtet zu entwickeln und im Quartier zu steuern und umzusetzen.


  • Verantwortung für die programmatische und konzeptionelle Ausrichtung, Weiterentwicklung und den Einsatz der Städtebauforderung, aktuell der drei Programme „Sozialer Zusammenhalt“, „Lebendige Zentren“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ in voraussichtlich zwei Fördergebieten der Stadtgemeinde Bremen sowie Koordinierung mit den anderen, in der Gebietskulisse der Stadtgemeinde Bremen eingesetzten, quartiersbezogenen Stadterneuerungsprogrammen des Landes und der Stadtgemeinde (hier: insbesondere „Wohnen in Nachbarschaften“ (WiN), Landesprogramm Lebendige Quartiere)
  • Entwicklung und Fortschreibung von Strategien und integrierten Entwicklungskonzepten (IEK) in bestehenden und neuen Fördergebieten der Stadterneuerung in der Stadtgemeinde Bremen
  • Ressortübergreifende Steuerung, Koordinierung und Umsetzung der für den Einsatz der Gesamtmaßnahmen in den Quartieren jeweils erforderlichen IEK
  • Ausschreibung, Vergabe und Steuerung extern beauftragter Dienstleistungsaufträge / Gebietsbeauftragten für die Aufstellung und Umsetzung von IEK sowie der Monitoring- und Evaluationsaufgaben im Zusammenhang mit den IEK und den Städtebauförderungsprogrammen
  • In Einzelfällen Projektentwicklung, -steuerung und -management für die Umsetzung baulicher / infrastruktureller Einzelvorhaben der Stadterneuerung in den Quartieren sowie Ausschreibung und Vergabe von externen Planungs- und Projektmanagementleistungen im Zusammenhang mit diesen Projekten

  • ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom oder Master) der Fachrichtung Architektur, Stadtplanung/Raumplanung, Geographie, Soziologie oder Volkswirtschaftslehre oder eine gleichartige Qualifikation

Des Weiteren erwarten wir von Ihnen:

  • fundierte Fachkenntnisse im Bereich Stadterneuerung oder soziale Quartiers- und Stadtentwicklungspolitik
  • Projekt- und Prozessmanagementkompetenz, d.h. ganzheitliche Steuerung von Projekten und Prozessen
  • Fähigkeit zum eigenständigen Arbeiten, zur eigenständigen Entwicklung von Sachverhalten und zur überzeugenden schriftlichen und mündlichen Darstellung
  • Kontakt-, Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Planungs- und Organisationskompetenz
  • Lern- und Entwicklungsfähigkeit, Fehlertoleranz und Fehlerintelligenz, Innovations- und Reflexionsfähigkeit sowie Belastbarkeit

Darüber hinaus ist wünschenswert:

  • Kenntnisse in der Anwendung des besonderen Städtebaurechts, insbesondere des Sanierungsrechts in der Praxis
  • Verwaltungserfahrung in einer größeren Kommune oder auf Landesebene
  • Praktische Erfahrung bei der Umsetzung und Durchführung von Stadterneuerungsmaßnahmen
  • GIS-Kenntnisse

  • einen unbefristeten und zukunftssicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
  • eine betriebliche Altersversorgung (VBL) für Beschäftigte
  • eine gute Work-Life-Balance mit flexiblen Arbeitszeiten
  • berufliche Entwicklungsmöglichkeiten durch Fort- und Weiterbildung
  • ortsflexibles Arbeiten im Rahmen der dienstlichen Gegebenheiten
  • gezielte Programme zur Gesundheitsförderung, u. a. ein Angebot für eine Firmenfitness-Mitgliedschaft

Für telefonische Auskünfte stehen Ihnen die Referatsleiterin Frau Haubold (Tel.: 0421/361-10965) sowie Herr Justus vom Bewerbermanagement bei Performa Nord (Tel.: 0421/361-32312) gerne zur Verfügung.

Bewerbungshinweise:
Teilzeitarbeit ist grundsätzlich möglich. Einzelheiten sind ggf. mit der Dienststelle zu vereinbaren.

Schwerbehinderten Menschen wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt.

Wir bitten Sie, uns von Ihren Bewerbungsunterlagen nur Kopien (keine Mappen) einzureichen. Auf Fotos kann verzichtet werden. Die Unterlagen werden bei erfolgloser Bewerbung nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Berücksichtigung des § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vernichtet.

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