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Generalzolldirektion

  • Köln
  • Post Date: 11. July 2024
Job Description

Die Generalzolldirektion sucht für die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung eine Volljuristin/einen Volljuristen (w/m/d) als Referatsleitung, zugleich Arbeitsbereichsleitung am Standort Köln (BesGr. A 15/EGr. 14)

Gesucht wird eine Volljuristin/ein Volljurist (m/w/d) als Referatsleitung, zugleich Arbeitsbereichsleitung, im höheren Dienst für den Bereich „Zusammenarbeit“ bei der Generalzolldirektion, Direktion XI, Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, am Standort Köln. Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) ist seit 2023 als Direktion XI der Generalzolldirektion, unter dem Dach des Bundesministeriums für Finanzen, eingerichtet worden. Sie agiert als eigenständige Behörde innerhalb der Generalzolldirektion und wird von dort aus aufgebaut. Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung ist für die Durchsetzung des Sanktionsrechts auf Bundesebene nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) zuständig.

Zu den Aufgaben der ZfS zählen insbesondere:

  • Gefahrenabwehrrechtliche Ermittlung und Sicherstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen von sanktionierten Personen und Personengesellschaften
  • Überwachung der Einhaltung der sanktionsrechtlichen Verfügungsbeschränkungen und Bereitstellungsverbote
  • Führen eines Vermögensregisters
  • Betrieb einer Hinweisannahmestelle und eines Meldeportals
  • Zusammenarbeit mit anderen an der Sanktionsdurchsetzung beteiligten nationalen und internationalen Behörden

Mit Errichtung des im Aufbau befindlichen Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) wird die ZfS perspektivisch als eine Säule in die neue Behörde überführt werden. Neben der ZfS werden die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit -FIU-) sowie eine neue Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht dem BBF angehören. Aufgabe dieser Behörde ist, alle wichtigen Kräfte zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Deutschland unter einem Dach zu bündeln.


Bereits zu Beginn Ihrer Tätigkeit übernehmen Sie als Führungskraft eine verantwortungsvolle, abwechslungsreiche und herausgehobene Position. Ihre Aufgaben als Referatsleitung, zugleich Arbeitsbereichsleitung, für den Bereich „Zusammenarbeit“ umfassen dabei insbesondere:

  • Wahrnehmung von Personalführungsaufgaben
  • Aufgabenkoordinierung im Referat
  • Unterstützung der Direktions- und Abteilungsleitung bei deren Aufgabenwahrnehmung
  • Prüfung, Erstellung und Fortschreibung der konzeptionellen Grundlagen zur nationalen, EU- und internationalen Zusammenarbeit
  • Koordination der nationalen & internationalen Amtshilfe im Aufgabenbereich der ZfS
  • Vorbereitung und Wahrnehmung von Zusammenarbeitsgesprächen mit ausländischen Behörden
  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung bi- und multilateraler Zusammenarbeitsvereinbarungen

Als Volljuristin/Volljurist haben Sie mindestens befriedigende Ergebnisse in beiden juristischen Staatsexamina (Befähigung zum Richteramt).

Eine Sicherheitsüberprüfung nach § 10 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) ist erforderlich. Ihre Einverständniserklärung zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfung ist bereits mit der Bewerbung abzugeben.

Darüber hinaus passen Sie zu uns, wenn Sie

  • im Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit gem. Art. 116 GG oder im Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union beziehungsweise von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz sind
  • Sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten
  • über exzellente Deutsch- und gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift verfügen (Deutschkenntnisse auf dem Niveau C 2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)),
  • von Anfang an Führungsverantwortung übernehmen wollen,
  • sich selbst und andere motivieren können,
  • über hohe Sozialkompetenz und Teamfähigkeit verfügen,
  • Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft sowie Flexibilität besitzen,
  • ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen besitzen,
  • leistungsmotiviert, durchsetzungsstark und konfliktfähig sind,
  • über Organisationstalent und Einsatzbereitschaft verfügen,
  • eigenständig, belastbar und zuverlässig sind,
  • einschlägige Berufserfahrung als Beamtin/Beamter im öffentlichen Dienst oder als Beschäftigte/Beschäftigter in der freien Wirtschaft mitbringen.

  • eine Position, in der es auf Eigenverantwortung und Teamgeist ankommt,
  • unterschiedlichste und anspruchsvolle Aufgaben, die Engagement und Entscheidungsfreude erfordern,
  • einen sicheren, abwechslungsreichen und zukunftsorientierten Arbeitsplatz mit guten Karrieremöglichkeiten,
  • finanzielle Sicherheit in einem Beschäftigungsverhältnis zum Bund,
  • Möglichkeit einer späteren Verbeamtung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen,
  • individuelle Einarbeitung durch Vorgesetzte, Kolleginnen/Kollegen und Mitglieder Ihres Teams,
  • vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten,
  • Vereinbarkeit von Beruf und Pflege/Familie.

Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 15 Bundesbesoldungsordnung A (BBesO) bewertet. Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber sind Beamtinnen und Beamte der BesGr. A 14 oder der BesGr. A 15. Eine Übernahme ist im Statusamt möglich. Die Übernahme von Beamtinnen/Beamten erfolgt im Einvernehmen mit dem abgebenden Dienstherrn zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Für Beschäftigte erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 14 TV Entgeltordnung Bund Teil I (EntgO Bund). Eine spätere Verbeamtung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen ggf. möglich.

Wir streben eine Gleichstellung von Frauen und Männern an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.

Der Dienstposten/Arbeitsplatz ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.

Schwerbehinderte Menschen sind bei der ZfS willkommen und werden bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe der geltenden Rahmeninklusionsvereinbarung bevorzugt berücksichtigt. Nachteilsausgleiche können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Anzeige der Schwerbehinderung gewährt werden.

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