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Job Description
Wir sind die Cybersicherheitsbehörde des Bundes. Gemeinsam gestalten wir mit bislang rund 1.600 Beschäftigten eine sichere digitale Zukunft für Deutschland. Durch die rasante Entwicklung der Digitalisierung wächst - neben unseren Aufgaben - auch unser Team auf über 1.700 Mitarbeitende. Hierfür suchen wir engagierte Fachkräfte, die mit uns eine sichere digitale Welt gestalten. Leitung (w/m/d) des Teams »IT-Sicherheit und Recht» (Entgeltgruppe 15 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 15 BBesO) unbefristet am Dienstort Bonn BSI-2024-089 Wofür wir SIE brauchen: Als gestaltende und motivierende Führungspersönlichkeit für die Leitung des Teams »IT-Sicherheit und Recht« (K 25). Gemeinsam mit einem Team aus Juristinnen und Juristen beraten und unterstützen Sie die Amtsleitung sowie die Kolleginnen und Kollegen der Abteilungen in allgemeinen rechtlichen sowie speziellen IT-sicherheitsrechtlichen Fragen. Juristische Begleitung von Forschungsprojekten. Kommentierung von Rechtsetzungsvorhaben unter Beteiligung der fachlich betroffenen Teams Vertragsrechtliche Prüfungen, Verhandlung und Erstellung von Verträgen für das BSI sowie Erstellung und Pflege von Vertragsmustern. Prozessführung in zivilrechtlichen Verfahren. Davon können Sie ausgehen: Als Führungskraft gestalten Sie den Aufgabenbereich, die strategische Ausrichtung und das Aufgabenfeld IT-Sicherheit und Recht mit. Das Team unterstützt die Fachabteilungen durch Analyse, Konzeption und Beratung zu rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zur Erhöhung der IT-Sicherheit. Im Fokus steht die konkrete projektbezogene Beratung zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des BSI sowie die Beratung und Gestaltung zur Weiterentwicklung des Rechts. Das Team IT-Sicherheit und Recht kommentiert Rechtsetzungsvorhaben und stimmt sich hierbei eng mit fachlich betroffenen Teams und den zuständigen Bundesministerien ab. Neben der abteilungsübergreifenden Zusammenarbeit, berät das Team insbesondere auch die Amtsleitung in Rechtsangelegenheiten. Darüber hinaus liegt auch die Prozessführung in zivilrechtlichen Angelegenheiten für das BSI im Aufgabenbereich dieses Teams. Die tägliche Arbeit ist geprägt von einer engen und kontinuierlichen Zusammenarbeit mit dem Team Rechtliche Begleitung der Verwaltungsverfahren. DAS KLEINGEDRUCKTE (aber nicht minder wichtige Punkte Ihres Aufgabenportfolios): Abstimmung mit anderen Teams innerhalb des BSI sowie externen Stakeholdern. Weiterentwicklung der Teamaufgaben, Optimierung operativer Prozesse und Aufgreifen aktueller Entwicklungen. Darauf können wir bei Ihnen setzen: Volljuristin oder Volljurist mit Abschluss von zwei überdurchschnittlichen juristischen Staatsexamina mit insgesamt mindestens 13 Punkten. Sie verstehen sich als Führungskraft, die Spaß daran hat, ein Team mit einer modernen Führungskultur zu begeistern und zu fördern. Sie verfügen über gute Kenntnisse und eine einschlägige Berufserfahrung im Bereich des IT-rechts, eine ausgeprägte IT-Affinität und den Willen zur Gestaltung der IT-Sicherheit in Deutschland. Sie bringen die Fähigkeit mit, juristische Sachverhalte und Fragestellungen fachübergreifend in interdisziplinären Teams zu vermitteln und zeichnen sich durch eine ausgeprägte Lösungsorientierung bei der Unterstützung der Fachabteilungen aus. Sie bringen die Bereitschaft und Fähigkeit mit, sich in fachliche Fragestellungen der IT hineinzudenken und diese in rechtlicher Hinsicht zu beurteilen Kenntnisse im IT-Vertragsrecht sind wünschenswert. Am Ende gewinnen nicht nur wir, sondern auch Sie - Darauf können Sie bei uns setzen: Eine anspruchsvolle Aufgabe mit gesellschaftlichen Mehrwert bei der Gestaltung einer sicheren digitalen Zukunft Deutschlands. Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben durch flexible Arbeitsgestaltung, mobiles Arbeiten sowie Führen in Teilzeit. Der ausgeschriebene Dienstposten ist für die Besetzung mit einer Teilzeitkraft geeignet (mindestens 70 %). Eine gezielte Einarbeitung und gute Entwicklungsmöglichkeiten durch Fort- und Weiterbildungsangebote zur persönlichen und fachlichen Qualifikation sowie die Perspektive einer Verbeamtung. Einen sicheren und krisenfesten Arbeitsplatz sowie ein vielseitiges Gesundheitsangebot. Eine monatliche BSI-Zulage in Höhe von 240 EUR. Die Möglichkeit der Gewährung von zusätzlichen variablen Gehaltsbestandteilen. Unterstützung bei den Umzugskosten oder Zahlung von Trennungsgeld unter bestimmten Voraussetzungen. Ein vergünstigtes Deutschlandticket oder alternativ ein vergünstigtes Monatsticket für den Personennahverkehr (Job-Ticket). Mehr über uns gibt es auf #TeamBSI und auf unseren sozialen Netzwerken Sie haben Interesse? Dann bewerben Sie sich jetzt im Team BSI bis zum 23. Juli 2024 . Das Auswahlverfahren findet in zwei Stufen statt, und wird voraussichtlich am 5./6. August 2024 sowie am 12. August 2024 am Dienstsitz in Bonn durchgeführt. Ihr Kontakt zu uns: Fragen zur Personalgewinnung: Herr Kluwe unter 0228 99 9582 4096. Fachliche Fragen: Frau Tegeler (Leiterin des Fachbereichs K 2 »Verbindungswesen und Recht«) unter 0228 99 9582 5452. Fragen zum Bewerbungsmanagementsystem: Servicezentrum Personalgewinnung des Bundesverwaltungsamtes unter 0228 99 358 87500. Wissenswertes: Wir als #TeamBSI möchten Frauen ausdrücklich ermutigen, sich zu bewerben. Diversität und geschlechterunabhängige berufliche Gleichstellung sind für uns wichtige Bestandteile der Personalpolitik. Über Bewerbungen von Menschen aller geschlechtlichen Identitäten, jeden Alters oder Herkunft freuen wir uns. Das #TeamBSI sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Ihr Einverständnis zur Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) ist Voraussetzung für eine Bewerbung. Diese Sicherheitsüberprüfung darf nicht zum Ergebnis haben, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht ( § 14 SÜG ). Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein entsprechender Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich (Übersetzungen sind nicht ausreichend). Wir bitten um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Weitere Informationen dazu finden Sie hier . Für uns hat ein verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen Daten hohe Priorität. Wir möchten, dass Sie wissen, wann welche Daten erhoben und wie sie verwendet werden. Das BSI hat technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Unsere detaillierten Datenschutzbedingungen finden Sie hier . View More