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Job Description

Wir suchen für die Autorisierte Stelle Bayern für den Bereich AS 11 – TTB-Team Feuerwehr, Hilfs­organi­satio­nen, Katas­trophen­schutz mit Sitz in 86343 Königsbrunn, Föllstraße 24, zum nächst­mög­lichen Zeit­punkt und unbefristet einen

Technischen Mitarbeiter (m/w/d)
(Informatiker [m/w/d] / Elektro­tech­niker [m/w/d] / Ingenieur [m/w/d] [FH] / Bachelor oder Fachinformatiker [m/w/d] / IT-Systemelektroniker [m/w/d] / Elektroniker [m/w/d])

Als innovative Polizeibehörde mit Schnittstellen zu Bund und Ländern ist das Bayerische Landes­krimi­nal­amt ein unver­zicht­barer und wichtiger Bestandteil der Sicher­heits­struk­tur Bayerns. Das BLKA deckt mit seinen Standorten in München, Wegscheid, Nürnberg und Königsbrunn ver­schie­denste Berufs­fel­der ab, darunter beispiels­weise Polizei­vollzugs­dienst, Verwaltung, Forschung und Informatik und eröffnet somit für jede und jeden ein interes­santes Arbeitsfeld. Zudem bietet das BLKA, trotz seiner Größe mit circa 2.000 Mit­arbei­tenden, eine freundliche und familiäre Atmosphäre.

Die Autorisierte Stelle Bayern bildet das Kompetenz­zentrum für den Digitalfunk aller Behörden und Organi­satio­nen mit Sicher­heits­aufgaben (BOS) in Bayern und ist für die Bereit­stellung der Digital­funk­dienste für alle Nutzerinnen und Nutzer der BOS in Bayern zuständig.

Der Digitalfunk BOS gewährleistet optimale und schnelle Hilfe. In dem bundesweit einheit­lichen Netz kommuni­zieren die Behörden und Organisa­tionen mit Sicher­heits­aufgaben mithilfe des modernen, ab­hör­sicheren Digitalfunks. Dazu zählen in Bayern rund 500.000 Einsatz­kräfte von Feuerwehr, Kata­stro­phen­schutz, Rettungs­dienst, THW, Zoll, Justiz und Polizei.


  • Mitarbeit im TTB-Team Feuerwehr, Hilfsorganisationen und Kata­stro­phen­schutz
  • Bearbeitung von Störungsmeldungen mit Vor-Ort-Analyse
  • Beratung und Unterstützungs­leis­tun­gen für die Nutzer­innen und Nutzer des Digitalfunks BOS
  • Begleitung landes- und bundesweiter Gremien im Bereich des Digitalfunks
  • Begleitung der Migration und des Regelbetriebs der Alarmie­rung über Digital­funk BOS für Feuer­wehr, Hilfs­organi­satio­nen und Kata­stro­phen­schutz
  • Koordinierung der Informationssteuerung an die Nutzer­innen und Nutzer des Digitalfunk BOS
  • Vorbereitung und Betreuung von Übungen und Ein­satz­lagen
  • Aufbereitung und Zusammenfassung von Sachverhalten und Vorgängen für über­geord­nete Stellen

  • Abgeschlossenes Studium als Bachelor / Diplom-Ingenieur (m/w/d) (FH) der Fachrichtung Elektro­technik, Informations- und Kommuni­kations­technik, Informatik oder eines ver­gleich­baren techni­schen Studien­gangs oder eine ab­ge­schlos­sene technische Berufs­aus­bildung, z.B. als IT-System­elek­tro­niker (m/w/d), Elektro­niker (m/w/d), Fach­informa­tiker (m/w/d) oder Kom­muni­ka­tions­tech­ni­ker (m/w/d) mit lang­jäh­riger Berufs­erfah­rung, idealer­weise mit der Weiter­bildung zum staatlich geprüften Techniker (m/w/d)
  • Fundierte Kenntnisse im Bereich Feuerwehr, Hilfs­organi­satio­nen oder Kata­stro­phen­schutz
  • Bereitschaft zu anlass- und einzel­fall­bezo­gener Dienst­ver­rich­tung außerhalb der Regel­arbeits­zeit
  • Interesse an technischen, organisatorischen und sicher­heits­rele­van­ten Zusam­men­hängen auf dem Gebiet des Digitalfunk BOS (Betrieb und Organisation)
  • Fundierte Anwenderkenntnisse der gängigen MS-Office-Anwendungen (insbe­sondere Outlook, Word, Excel) und die Bereit­schaft, sich in die Anwendung spezieller Soft­ware­produkte ein­zu­ar­beiten
  • Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift, gute schrift­liche und mündliche Aus­drucks­fähigkeit

  • Einen modernen und krisensicheren Arbeitsplatz
  • Ein abwechslungsreiches, vielseitiges und innovatives Auf­gaben­gebiet
  • Eine fundierte und struk­tu­rier­te Einarbeitung
  • Die Mitarbeit in einem engagierten Team in angenehmer Arbeits­atmo­sphäre
  • Flexible Arbeitszeiten im Rahmen der Gleit­arbeits­zeit
  • Ein attraktives Gesundheitsmanagement mit einem breiten Angebot an Kursen, Vorträgen und Workshops, welche bis zu vier Stunden pro Monat unter Anrech­nung auf die Arbeits­zeit wahrge­nommen werden können (bei Teilzeit anteilig)
  • Vielfältige interne und externe Weiter­bil­dungs­möglich­keiten zur fachlichen und persön­lichen Horizont­erwei­terung
  • 30 Tage Erholungsurlaub (bei einer Fünftage­woche), wobei an den Tagen 24.12. sowie 31.12. eines jeden Jahres allgemeine Dienst­freiheit herrscht
  • Die Möglichkeit von anteiligem Homeoffice in Abhängig­keit des Dienst­betriebs
  • Eine betriebliche Altersvorsorge
  • Die Möglichkeit eines Jobtickets für die Deutsche Bahn
  • Die Möglichkeit des Bezugs eines Leasing-Fahrrads über JobBike Bayern
  • Unter bestimmten Voraussetzungen (auf Antrag) eine Staats­bediens­te­ten­wohnung des Freistaats Bayern
  • Die Möglichkeit der Nutzung der Kantine der Bayerischen Bereit­schafts­polizei

Die Bezahlung erfolgt entsprechend Ihrer Qualifikation und Berufserfahrung sowie in Abhän­gig­keit der konkreten Aufgaben­über­tragung in Entgelt­gruppe 8 TV-L (bei abge­schlos­sener Berufs­aus­bildung) oder in Entgelt­gruppe 10 TV-L (bei ab­ge­schlos­senem Studium).

Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraus­setz­ungen wird die Übernahme in ein Beamten­ver­hältnis der 2. oder 3. Qualifi­kations­ebene (QE) angestrebt. Bei Vorliegen aller Voraus­setz­ungen ist auf diesem Dienst­posten auch die modulare Qualifi­zierung für die 3. QE möglich.

Wenn Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis der 2. oder 3. QE befinden, besteht die Möglichkeit der Versetzung unter Beibehalten der Besol­dungs­gruppe – bis maximal in der Besol­dungs­gruppe A 11. Auf dem Dienst­posten besteht die Beförder­ungs­möglich­keit bis zur Besol­dungs­gruppe A 11.

Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.

Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesent­lichen gleicher Eignung bevorzugt. Zur Ver­wirk­lichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.

Wir weisen darauf hin, dass das Bayerische Landes­kriminal­amt eine Einladung zu einem Vorstel­lungs­gespräch von der Zustim­mung zu einer Überprüfung in polizei­lichen Aus­kunfts­systemen sowie dem positiven Ergebnis der Überprüfung abhängig macht.

Bei der Stellenbesetzung werden die Zustimmung zu einer Sicher­heits­über­prüfung (Art. 10 Bayerisches Sicher­heits­über­prüfungs­gesetz) und der positive Abschluss dieser Überprüfung vorausgesetzt.

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