Duales Studium Informatik (B.Sc.) am virtuellen Campus – competence data GmbH & Co. KG

Studierendenwerk Bremen AöR

  • Post Date: 28. June 2024
Job Description
Das Studierendenwerk Bremen ist mit seinen 310 Beschäftigten der soziale Dienstleister für 30.000 Studierende im Lande Bremen. Für unsere modernen, gastronomischen Betriebe in Bremerhaven sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere unbefristete Stellen als Küchenhilfen (w/m/d) in Teilzeit mit 19,6 Wochenstunden EG 2 TV-L zu besetzen. Wir bieten Ihnen: flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (Mo-Fr), 30 Tage Erholungsurlaub zzgl. Arbeitsfreier Tage am 24.12. und 31.12., ein breites Weiterbildungsangebot, sehr gute Anbindungen an öffentliche Verkehrsmittel mit Job-Ticket, die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (z.B. betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, Jobticket). Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere: Portionierung der jeweiligen Menübestandteile und Ausgabe an den Gast, Bestückung der Salat- und Desserttheken, ordnungsgemäße Reinigung und Pflege der eingesetzten Küchengeräte und Küchenmaschinen und des Arbeitsplatzes, Erfassung der verkauften Waren mittels PC-Kassen bar und bargeldlos. Ihr Profil: Erfahrungen in der Gastronomie und/oder Einzelhandel, freundliches Auftreten und Teamfähigkeit, kundenorientiertes Arbeiten. Schwerbehinderten Bewerberinnen bzw. Bewerbern wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt. Sind Sie interessiert? - Dann schicken Sie bis zum 21.07.2024 Ihre Bewerbung unter Angabe der Kennzeichens STW-423-06/2024 an das Studierendenwerk Bremen Personalstelle, Bibliothekstraße 7, 28359 Bremen oder per E-Mail: [email protected] Bei Bewerbungen in Papierform reichen Sie uns bitte nur Kopien von Ihren Bewerbungsunterlagen ein (keine Mappen o. Folien), da diese nicht zurückgesendet werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gem. § 15 AGG aufbewahrt und anschließend vernichtet. View More