Job Description
Arbeiten an der Kieler Förde
Jetzt bewerben als Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d)
in der Geschäftsstelle des Petitionsausschusses
im Referat L 21 „Ausschussdienst und Stenografischer Dienst“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt (eine Stelle unbefristet in Vollzeit; eine Stelle befristet bis 31.12.2025 mit 19,35 Std. / Woche).
Die Landtagsverwaltung ist mit ihren 190 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine oberste Landesbehörde und stellt den Betrieb und die Arbeit des Schleswig-Holsteinischen Landesparlamentes sicher. Das Referat L 21 „Ausschussdienst und Stenografischer Dienst“ gehört zu der Abteilung „Parlamentarische Dienste“ und ist mit insgesamt 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Organisation der Arbeit der Landtagsausschüsse zuständig. Einer der Ausschüsse ist der Petitionsausschuss, der sich mit Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern befasst. Der Aufgabenbereich der Sachbearbeitung in der Geschäftsstelle des Petitionsausschusses umfasst die inhaltliche Bearbeitung von Petitionen als Vorbereitung der Befassung der Ausschussmitglieder mit den Bürgeranliegen sowie die Unterstützung der Organisation während der gesamten Dauer des Verfahrens.
- Aufbereitung von Petitionen aus Geschäftsbereichen verschiedener Ressorts der Landesregierung für die Behandlung im Petitionsausschuss, einschließlich der Sachverhaltsaufklärung und Prüfung der Sach- und Rechtslage in Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden,
- Beratung der Berichterstatterinnen und Berichterstatter des Ausschusses, von Bürgerinnen und Bürgern und Verwaltungen zu Petitionsverfahren,
- Erstellung der Sitzungsunterlagen, vor allem von Beschlussvorschlägen für den Ausschuss, und die Teilnahme an den Sitzungen des Petitionsausschusses,
- Vor- und Nachbereitung von sowie die Teilnahme an Anhörungen des Ausschusses zu öffentlichen Petitionen,
- Organisation von und die Teilnahme an Ortsterminen und Bürgersprechstunden des Ausschusses, inklusive der Beratung der teilnehmenden Ausschussmitglieder und der Dokumentation der Gespräche,
- Mitarbeit in Digitalisierungsprojekten der Geschäftsstelle, u.a. in Bezug auf die elektronische Aktenführung und Petitionseinlegung, sowie
- Mitarbeit an der Außendarstellung des Ausschusses.
- die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste durch ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (Diplom-Verwaltungswirt/‑in [FH] [m/w/d] bzw. Bachelor of Arts „Allgemeine Verwaltung / Public Administration“ [FH]) oder Vergleichbares oder
- eine Ausbildung zum / zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) mit Qualifizierungslehrgang II oder 2. Angestelltenprüfung oder
- einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor (oder gleichwertigen Abschluss) in Verwaltungs-, Rechts-, Politik-, Sozial-, Sprach-, Kultur- oder Medienwissenschaften mit mehrjähriger Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung oder durch eine andere Tätigkeit erlangte, umfassende und vergleichbare Kenntnisse der Organisation der Landesverwaltung und ihrer verwaltungstechnischen und ‑rechtlichen Abläufe,
- gute EDV-Kenntnisse und die Bereitschaft, mit unterschiedlichen Datenbanksystemen zu arbeiten,
- eine schnelle Auffassungsgabe und die Fähigkeit, zu wechselnden Problemstellungen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten und Verwaltungsbereichen eigene Lösungsvorschläge zu entwickeln,
- sehr gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit,
- gute Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit,
- Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit,
- Interesse am politischen Geschehen, insbesondere auf Landesebene,
- die Fähigkeit, auf die persönlichen Belange von Bürgerinnen und Bürgern einzugehen und gleichzeitig in besonderer Weise objektiv zu sein, sowie
- die Bereitschaft, sich schnell in das elektronische Aktenbearbeitungssystem des Petitionsausschusses einzuarbeiten.
- bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bzw. eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 SHBesO,
- einen zukunftssicheren, interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz nah an der Politik,
- persönliche Entwicklungsmöglichkeiten in einer modernen, öffentlichen Verwaltung,
- eine individuelle Einarbeitung durch Vorgesetzte und Mitglieder Ihres Teams,
- vielseitige Fortbildungsmöglichkeiten zur Weiterentwicklung Ihrer fachlichen und persönlichen Kompetenzen – ab dem ersten Tag,
- eine gute Work-Life-Balance durch attraktive Gleitzeitregelungen,
- Möglichkeiten zur mobilen und flexiblen Arbeit,
- 30 Tage Urlaub im Jahr,
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL),
- eine gute Anbindung an den ÖPNV und kostenfreie Mitarbeiterparkplätze,
- die Möglichkeit zur Nutzung eines stark vergünstigten Deutschland-Tickets, inklusive privater Nutzung,
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement,
- ein abwechslungsreiches Angebot in der Kantine des Landeshauses,
- ein engagiertes Team, das sich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen freut.
Wir freuen uns auf Sie!
Wir setzen uns für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir fördern kulturelle Vielfalt und freuen uns daher über Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Wir streben in allen Beschäftigungsgruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie liegt uns sehr am Herzen. Seit 2014 ist der Schleswig- Holsteinische Landtag für seine familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik mit dem Zertifikat zum „audit berufundfamilie“ ausgezeichnet. Bestandteil dieses Leitbilds ist beispielsweise eine Back-Up-Betreuung für unvorhergesehene Betreuungsbedarfe in der Kindertagesstätte „Company Kids“ in Kiel.
Die unbefristet ausgeschriebene Position ist grundsätzlich in Vollzeit ausgeschrieben, im Rahmen der Förderung von Teilzeitbeschäftigung werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber jedoch ausdrücklich gleichermaßen angesprochen.
Ihr Einverständnis zu einer eventuell notwendig werdenden Sicherheitsüberprüfung nach § 7 Abs. 2 des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes ist Einstellungsbedingung.
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