Job Description
Arbeitgeber: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Einsatzort: 49074 Osnabrück
In der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist im
regionalen Geschäftsbereich Osnabrück
im Fachbereich Betrieb und Verkehr
zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Arbeitsplatz/Dienstposten als
Ingenieur/Bachelor (w/m/d) der Fachrichtung Bau- und Verkehrswesen
Weiserzeichen 4112
Entgeltgruppe 11 TV-L / Besoldungsgruppe A 11 NBesO
unbefristet zu besetzen.
- Vorbereiten und Erstellen der Programme für Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Fertigen von Ausschreibungsunterlagen für Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Prüfen und Werten der Angebote und Aufstellen von Vergabevorschlägen
- Abwickeln der vergebenen Aufträge für bauliche Maßnahmen
- Ermitteln, Überwachen und Aktualisieren von haushalts- und steuerungsrelevanten Daten
Die Aufgaben werden auch teilweise durch Ingenieurbüros abgewickelt. Aufgabenänderungen bleiben vorbehalten.
- Beamte (w/m/d) müssen über die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, Fachrichtung Technische Dienste verfügen.
- Arbeitnehmer (w/m/d) müssen mindestens über ein abgeschlossenes Studium (Dipl. - Ing. - FH / Bachelor) der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Bautechnik, Wirtschaftsingenieurwesen (Fachrichtung Bau), Verkehrsingenieurwesen oder über einen vergleichbaren Abschluss verfügen.
- Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Aufgabengebiet sind von Vorteil.
- Kenntnisse im Umgang mit den Fachanwendungen (RiB iTWO) sind wünschenswert bzw. sollte die Bereitschaft bestehen, sich diese kurzfristig anzueignen.
- Ein sicherer Umgang mit den MS-Office-Programmen wird vorausgesetzt.
Ihre persönliche Qualifikation:
- Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Systematisches und strukturiertes Handeln
- Sach- und zeitgerechte Arbeitskoordination und vorausschauende Planung von Arbeitsabläufen
- Gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse (vergleichbar Sprachniveau C1 des GER) werden vorausgesetzt.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B sollte vorhanden sein.
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