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Job Description

Die BGW ist die gesetzliche Unfallversicherung für Menschen, die im Bereich Gesundheit und Wohlfahrtspflege arbeiten. Als Arbeitgeberin bieten wir 1000 UNDEIN GRUND, Teil von uns zu werden – an einem unserer Standorte in Berlin, Hamburg, Bochum, Köln, Mainz oder München als

Experte (m/w/d) für den Arbeits- und Gesundheitsschutz | Aufsichtsperson höherer Dienst

Beschäftigungsort: Bezirksstellen Berlin, Hamburg, Bochum, Köln, Mainz, München
Bewerbungsschluss: 07.07.2024
Vergütungsgruppe: bis Entgeltgruppe 13 BG-AT/ bis Besoldungsgruppe A 14 BBesO

Und Dein Grund?

Vielseitig unterwegs sein und für gesunde Arbeitsverhältnisse sorgen – das reizt dich? Dann wähle einen der vielseitigsten Berufe überhaupt: Als Aufsichtsperson machst du Betriebe sicherer und hilfst, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Ein relevanter Job für dich und die Gesellschaft.


  • Betriebe bei der Arbeitssicherheit und beim Gesundheitsschutz betreuen und beraten, auch außerhalb deines PLZ-Gebiets
  • Ursachen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ermitteln
  • Seminare für ein sicheres und gesundes Berufsleben durchführen
  • In Arbeitsgruppen und Projekten mitarbeiten, teils über die BGW hinaus

  • Hochschulstudium (Master oder Uni-Diplom bzw. 2. Staatsexamen)
  • Zusatz (Master, Uni-Diplom oder 2. Staatsexamen)
  • Ingenieurwissenschaften (z.B. Maschinenbau, Sicherheitsingenieurwesen, Elektrotechnik)
  • Naturwissenschaften (z.B. Biologie, Chemie, Physik, angewandte Pharmazie oder Umwelttechnik, Qualität, Umwelt, Sicherheit und Hygiene)
  • Medizin (Human-, Zahn-, und Veterinärmedizin)
  • Gesundheitswissenschaften
  • Pflegewissenschaften
  • Pädagogik (z.B. Gesundheitspädagogik, Sozialpädagogik, Heil- und Inklusive Pädagogik, Medizinpädagogik)
  • Psychologie
  • Soziologie
  • Gerontologie
  • Erziehungswissenschaften
  • sonstige Abschlüsse mit Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den für die BGW relevanten Branchen

Alternativ: vergleichbares Studium mit einem der oben genannten Schwerpunkte (mindestens 60 Prozent Anteil). Möglich ist auch eine Kombination aus verschiedenen der oben genannten Studiengänge/-Schwerpunkte.

Oder: Du bist ausgebildete Aufsichtsperson mit Studienabschluss Master, Uni-Diplom oder mit 2. Staatsexamen

Weitere Anforderungen:

  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis nach dem Studium
  • Idealerweise Erfahrung im Qualitäts- und Projektmanagement
  • Wünschenswert: mehrjährige Führungserfahrung sowie betriebliche Erfahrungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz (gern in der bei der BGW typischerweise versicherten Branchen) und fundiertes Wissen in BGW-Themen
  • Routinierter Umgang mit MS Office
  • Angemessene Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau C2)
  • Kundenorientierung, Kommunikationsstärke, Überzeugungskraft
  • Konfliktfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft
  • Analytische Fähigkeiten, Entscheidungsfreude und Belastbarkeit
  • Bereitschaft, Dienstreisen durchzuführen, ein Dienstwagen wird gestellt
  • Führerschein der Klasse B (Bitte im Lebenslauf mit angeben)
  • Staatsangehörigkeit eines EU-Landes zum Zeitpunkt der Bewerbung

  • ca. 2,5-jährige Ausbildung zur Aufsichtsperson im höheren Dienst
  • Gehalt während der Ausbildung: Entgeltgruppe 13 BG-AT, abhängig von der individuellen berücksichtigungsfähigen Berufserfahrung zwischen 71.500 € (St. 2) und 84.500 € (St. 4) p.a., je nach Erfahrung auch mehr
  • Gehalt nach Ende der Ausbildung: Entgeltgruppe 14 BG-AT
  • Ziel ist eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis, Besoldungsgruppe A 14 BBesO.
  • Die Stelle ist teilzeitgeeignet, mit mindestens 32 Stunden/Woche.

Während der Ausbildung beträgt die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 32 Stunden, und deine Entgeltgruppe ist 13 BG-AT. Nach bestandener Prüfung kommst du in Entgeltgruppe 14 BG-AT. Sofern die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine entsprechende Planstelle zur Verfügung steht, ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich (bis Besoldungsgruppe A 14 BBesO). Sofern du in einem Dienstordnungs- (DO) Angestelltenverhältnis stehst, kann das DO-Verhältnis fortgesetzt werden.

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