In den letzten Jahren haben maßgebliche Themen das Rollenverständnis der Hochschulen bestimmt. Dazu gehören zweifellos das Streben nach Autonomie, der Wettbewerb in der Wissenschaft und der Wissenschaftstransfer sowie die Digitalisierung und – ganz aktuell – die Bedeutung und der Einsatz von KI. Diese Themen der Hochschulentwicklung, die durch zahlreiche weitere Themen angereichert werden könnten, werden von einer zunehmenden Regulierung und stetiger Zunahme von Dokumentationspflichten begleitet. Insbesondere das Steuerrecht wird dabei von Hochschulen und Vertreter*innen der Wissenschaft als Hemmnis und Last empfunden. Die Vorbereitungen zur Anwendung des sich immer weiter verzögernden § 2b UStG sowie die Umsetzung der E-Rechnung ab 1. Januar 2025 sind dabei besonders hervorzuheben.
In unserem “Lunch to Lunch”-Veranstaltungsformat sollen in einer Präsenztagung die Fragen nach dem Einfluss der Besteuerung auf die Hochschulen auch und gerade unter strategischen Gesichtspunkten näher beleuchtet werden. Dabei soll der Fokus der Veranstaltung auf der Umsatzsteuer liegen. Durch die Klärung der europäischen Rahmenbedingungen und den Blick über die Ländergrenzen hinweg soll der Diskurs angeregt werden, ob der in Deutschland eingeschlagene Weg der Besteuerung der Hochschulen passend ist, und wie er sich auf wichtige Hochschulaufgaben in Forschung, Lehre und Wissenschaftstransfer sowie nicht zuletzt auf die Hochschulautonomie auswirkt.
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Hochschulpolitiker*innen, Hochschulleitungen und Fachleute aus Wissenschaftsministerien und Hochschulverwaltungen, ebenso wie an Vertreter*innen von Gerichten, Finanzbehörden, Rechnungshöfen und Kanzleien und an alle sonst am Steuerrecht und an der Hochschulentwicklung Interessierten.
Der Verein zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts möchte im Übrigen den besonderen Rahmen der von ihm auszurichtenden Tagung zum Anlass nehmen, in ihrem Verlauf nunmehr zum sechsten Mal den mit 5.000 Euro dotierten Preis für Wissenschaftsrecht zu verleihen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Michael Stückradt
– see more at: https://www.verein-wissenschaftsrecht.de/steuerrecht-2024