Datum, Ort:
24.11.2023, Online (ZOOM)
09:30-13:00 Uhr
24.11.2023, Online (ZOOM)
09:30-13:00 Uhr
Fragen an die Referenten
Ihre Fragen an die Referent:innen können Sie bereits vor dem Online-Seminar hier einreichen.
In Berufungsverhandlungen mit Professorinnen und Professoren geht es üblicherweise nicht nur um die Ausstattung der zu besetzenden Professuren, sondern auch um die persönlichen Bezüge und deren Ruhegehaltfähigkeit. Die mit dem Beamtenstatus verbundene spätere Pension ist neben den „Aktivbezügen“ ein wesentlicher wirtschaftlicher Faktor und kann bei Berufungs- oder Bleibeverhandlungen ein entscheidendes Argument sein, um herausragende Wissenschaftler:innen für eine Hochschule oder Forschungseinrichtung zu gewinnen – oder sie zu halten.
Die Tagung beschäftigt sich grundsätzlich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen beamtenrechtliche Versorgungszusagen in der Wissenschaft ein wichtiger Magnet zur Personalgewinnung sein können und wann Versorgungszusagen eher zu einem Mobilitätshindernis werden.
Ausgangspunkt ist eine Darstellung des Wertes der Pension und warum eine beamtenrechtliche Versorgung ein wichtiger Punkt in Berufungsverhandlungen ist. Darauf aufbauend werden die Auswirkungen des Versorgungsrechts auf die innerdeutsche Mobilität untersucht: Was wird aus einer Pensionszusage bei einem Wechsel von einer Hochschule zur Hochschule eines anderen Landes? Wie verändert sich die Versorgung bei einem Wechsel zwischen Hochschule und außeruniversitärer Forschung oder Industrie? Weitere Fragen wirft die internationale Mobilität auf: Welche Anrechnungsmöglichkeiten gibt es für im Ausland erworbene Ansprüche? Oder wie lassen sich in Deutschland erworbene Ansprüche ins Ausland „mitnehmen“?
Die Tagung richtet sich an Hochschulleitungen, die selber Berufungsverhandlungen führen, und an Fachleute aus Wissenschafts-, Innen- und Finanzministerien, die die beamten- und versorgungsrechtlichen Rahmenbedingungen setzen, und an Expert*innen aus den Hochschulverwaltungen, die in Berufungsverhandlungen die Möglichkeiten und Grenzen des Versorgungsrechts kennen müssen.
– see more at: https://www.verein-wissenschaftsrecht.de/versorgungsrecht-2023