Tagung zum Thema „Gibt es eine angemessene Aufsicht für Wissenschaftseinrichtungen?“
Die Tagung greift ein (klassisches) Thema auf, das aktuell durch verschiedene öffentlich diskutierte Vorkommnisse (gescheiterte Rektorenwahlen, finanzielle Schieflagen von Forschungseinrichtungen, Rücktritte nach kritisch bewerteten Entscheidungen von Leitungsorganen) in den Fokus der Betrachtung gelangt ist. Staatlichen und privaten Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Universitätsklinika wird im Zuge einer zunehmenden Autonomisierung und unter vielfältigen Erwartungen (qualitätvolle Lehre, herausragende Forschung, effizienter Wissens- und Technologietransfer, gutes Talentmanagement, geordnete Compliance, zeitgemäße Nachhaltigkeit etc.) eine wachsende Eigenverantwortung abverlangt, die nicht nur die Leitungsorgane, sondern auch die Aufsichtsgremien mit neuen Fragen konfrontiert. Daher verdient es das Thema „Aufsicht“, unter verschiedensten Gesichtspunkten nicht nur grundlegend und intensiv beleuchtet sondern möglicherweise auch neu justiert zu werden.
Vor diesem Hintergrund soll zunächst geklärt werden, welche Formen und Funktionen von Aufsicht es im Bereich der wissenschaftlichen Einrichtungen gibt und auf welchen Grundlagen sie beruht. Ferner soll der Frage nachgegangen werden, ob die Wissenschaftsfreiheit der Aufsicht Grenzen setzt und wie in diesem Kontext z. B. die Rolle von Hochschul-, Universitäts- oder Stiftungsräten einzuordnen ist. Darüber hinaus soll hinterfragt werden, wie die Aufsicht bei den zahlenmäßig wachsenden privaten Hochschulen funktioniert. Zudem sollen die Aufsichtsräte der Universitätsklinika in ihrem Spannungsverhältnis zwischen Wirtschaftlichkeit und Wissenschaft „unter die Lupe genommen“ werden. Überdies soll mit Blick auf außeruniversitäre Forschungseinrichtungen hinterfragt werden, welche Rolle insoweit die Zuwendungsgeber spielen, die parallel in den Aufsichtsgremien agieren. Schließlich soll versucht werden, in einer Podiumsdiskussion der die Veranstaltung prägenden Frage nachzugehen, welche Aufsicht für Wissenschaftseinrichtungen angemessen sein könnte.
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Mitglieder von Gremien, die Aufsichtsbefugnisse über Wissenschaftseinrichtungen wahrnehmen, sowie an Fachleute, die die Gremienmitglieder in dieser Funktion unterstützen. Dies umfasst vor allem Mitglieder von Hochschul-, Universitäts- und Stiftungsräten, Mitglieder der Aufsichtsräte der Universitätsklinika und von Aufsichtsorganen außeruniversitärer Einrichtungen sowie Mitglieder sonstiger, mit Aufsichtsbefugnissen ausgestatteter Organe. Zudem sind als Träger der staatlichen Rechts- und Fachaufsicht insbesondere die Wissenschaftsministerien der Länder sowie als institutioneller Zuwendungsgeber das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und weitere Fachministerien angesprochen, aber auch die Rechnungshöfe mit ihrer besonderen Funktion in der Finanzaufsicht. Überdies sind diejenigen Organe der Hochschulen wie Rektorate und Präsidien angesprochen, denen nach den Hochschulgesetzen ebenfalls (innerhochschulisch) Aufsichtsbefugnisse zustehen. Schließlich richtet sich die Tagung an alle Mitglieder von Leitungsorganen der Wissenschaftseinrichtungen, die ihrerseits der Aufsicht unterliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof.Ulf Pallme König
ANMELDUNG
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Programmflyer oder unserer Homepage. Anmeldungen sind bis zum 29.04.2020 möglich.
Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich gerne an Frau Maria Kepinska ([email protected]), die die Geschäftsstelle des Vereins betreut.