Der Beschäftigtendatenschutz in der Praxis nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem BDSG

Die datenschutzrechtlichen Neuerungen für das Jahr 2018 besonders im Bereich Beschäftigtendatenschutz stellen Verantwortliche öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen vor umfassende Herausforderungen. Welche Aufgaben die EU-DSGVO und die Novellierungen des BDSG speziell für Führungskräfte in der Praxis mit sich bringen, erfahren Sie hier:

Fachseminar
Der Beschäftigtendatenschutz in der Praxis nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem BDSG
29. – 30. Januar 2018, Berlin
Die Veranstaltungsbroschüre finden Sie hier.

Ihre Experten:

● Bundesministerium für Gesundheit, Hauptpersonalamt
● Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referatsleiter und Behördlicher Datenschutzbeauftragter
● Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU), Behördlicher Datenschutzbeauftragter und Verbandsbeauftragter für den Datenschutz
● Bundespräsidialamt, stellv. IT-Leiter, ISO 27001 Auditor, IS-Revisor und IT-Grundschutzauditor
● GSK Stockmann, Rechtsanwältin

Die Kernthemen u.a.:

● EU-DSGVO: Ziele und Auswirkungen
● Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten, Art. 7 DSGVO
● Der Behördliche Datenschutzbeauftragte: Stellung, Aufgabenfeld, Pflichten
● Datenverarbeitung im Beschäftigtenkontext, Art. 88 DSGVO
● Datenschutz im Bewerbungsverfahren: Rechtliche, technische & organisatorische Maßnahmen
● Personalaktenführung: Zugriffs-, Einsichts- und Auskunftsrecht

Workshop mit Fallbeispielen:

● Erlaubnis, Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten in Dienstvereinbarungen

Eine kompakte Zusammenfassung des Seminars finden Sie hier.

Wir würden uns freuen, Sie persönlich in Berlin begrüßen zu dürfen!

Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht
Das Europäische Wissensnetzwerk

Am Potsdamer Platz
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